Alles um die Ausstellung des
Katzenverein Leverkusen e.V. |
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Meldebüro Katzenausstellung
Markus Urbig
Rosenstr. 10
D-51143 Köln
Tel.: 02203 982545
Fax: 02203 982546
Email: kvlev@me.com |
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Richterliste
Frau Langhammer (D) Frau Meister (D) Frau Eckhoff (D) Frau Vestjens (NL) Herr Meister (D) Herr Malz (D)
Herr Wulf (D) Herr Vestjens (NL) Frau Maes (B) Frau Schildan-Maschke (D) Herr Weerts (B) Frau Paquet (B) Herr Droogenbroeck (B).
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Bitte beachten Sie
Alle Einsender erhalten eine vorläufige Bestätigung, welche nach Zahlungseingang automatisch zur
endgültigen Bestätigung wird. Alle Bestätigungen sollen auf Fehler untersucht werden.
Jeder Fehler ist dem Meldebüro unmittelbar bekannt zu geben.
Auf der Ausstellung selbst werden keine Änderungen angenommen. Für Meldungen, die bis 2 Wochen vor
der Ausstellung zurückgezogen oder geändert werden, werden keine Gebühren erhoben.
Für Meldungen, die innerhalb 2 Wochen vor der Ausstellung zurückgezogen oder geändert werden, werden
keine Meldegebühren erstattet. Alle Klassenänderungen sind kostenfrei.
Die Kosten für Ummeldungen 2 Wochen vor der Ausstellung betragen 5 Euro.
Nachmeldungen am Ausstellungstag sind nicht mehr zulässig.
Verändern der Reihenfolge der Käfignummern kann zur Disqualifikation des Ausstellers führen.
Ausgenommen sind Veränderungen die mit der Hallenaufsicht abgeklärt worden sind.
Den Anweisungen der Hallenaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
Haben Sie bitte Verständnis, dass nicht immer Ihren Wünschen für einen Doppel- oder Dreierkäfig
entsprochen werden kann. Dies gilt auch für die Platzierung neben einer von Ihnen gewünschten Person.
Tierarztkontrolle:
Diese findet am ersten Tag der Ausstellung zwischen 7.30 und 9.00 Uhr statt. Sie wird durch ein Team
Tierärzte/Tierarzthelfer durchgeführt unter Überwachung eines Amtstierarzts des zuständigen Veterinäramts.
Jede Katze hat die Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen nachzuweisen.
Auch Jungtiere in Nestern und in der 3-6 Monatsklasse müssen dagegen geimpft sein.
Die Impfung muss mindestens 2 Wochen und höchstens ein Jahr alt sein.
Alle Katzen müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein (Erstimpfung nicht jünger als 30 Tage,
letzte Impfung nicht älter als 1 Jahr). Jungtiere in der Babyklasse oder aus Nestern müssen ein
amtstierärztliches Zeugnis haben. Sichtbar schwangere Katzen werden nicht zur Ausstellung zugelassen.
Tiere, welche vom Tierarzt für die Ausstellung nicht zugelassen werden, müssen das Ausstellungsgebäude
sofort verlassen. Die Anordnung des Tierarztes ist bindend.
Nach Beendigung der Tierarztkontrolle ist ein Einlass zur Ausstellung unmöglich.
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